
Auch im Insolvenzfall ist ein sorgfältiger und rechtskonformer Umgang mit personenbezogenen Daten unerlässlich. In einer Zeit, in der Datenverarbeitung die Grundlage für fast jedes geschäftliche Handeln ist, wirft die Insolvenz eines Unternehmens unmittelbar die Frage auf, wie mit diesen wertvollen Informationen umgegangen werden soll. Die Rechtsprechung und die Aufsichtsbehörden haben in den letzten Jahren den Anwendungsbereich des Datenschutzrechts konsequent ausgeweitet. Da nahezu jedes Unternehmen zwingend personenbezogene Daten, beispielsweise von Kunden, verarbeitet, gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch in Krisenzeiten weiterhin uneingeschränkt.
Gleichzeitig gewinnen Daten in der Insolvenz eine neue Dimension: Sie sind nicht nur schutzwürdig, sondern häufig wirtschaftlich relevant. Genau an dieser Schnittstelle können erhebliche Risiken für Insolvenzverwalter entstehen.
1. DSGVO-Pflichten im Insolvenzverfahren
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die gesamte Insolvenzmasse. Darin können auch personenbezogenen Daten enthalten sein. Datenschutzrechtlich tritt er damit an die Stelle der bisherigen Unternehmensleitung und wird Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Seine Kernaufgabe ist es, die personenbezogenen Daten zu schützen und die datenschutzrechtlichen Pflichten zu erfüllen.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ist hochkomplex und erfordert eine präzise Abwägung zwischen Insolvenz- und Datenschutzrecht. Die fortwährende Geltung der DSGVO, die Übernahme der Verantwortung durch den Insolvenzverwalter und die strengen Anforderungen an die Datenverarbeitung machen eine sorgfältige, dokumentierte Herangehensweise unverzichtbar. Da jeder Fall individuelle Besonderheiten aufweist, ist eine pauschale Lösung nicht möglich.
2. Daten als Insolvenzmasse
Neben der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit können auch Haftungsrisiken für den Insolvenzverwalter entstehen. Denn personenbezogene Daten gewinnen im Insolvenzverfahren zunehmend auch wirtschaftliche Bedeutung – vor allem, wenn es um die Verwertung des Vermögens geht. Obwohl Daten als immaterielle Güter keine Körperlichkeit besitzen und damit nicht als Sachen im Sinne des bürgerlichen Rechts gelten, stellen sie häufig einen erheblichen wirtschaftlichen Wert dar. Sie können integraler Bestandteil der Insolvenzmasse sein.
Ob ein Unternehmen fortgeführt, veräußert oder stillgelegt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Insolvenzverwalters. Maßgeblich ist stets, welche Verwertungsstrategie die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger erwarten lässt.
Gerade bei Unternehmensverkäufen – etwa im Rahmen eines Asset Deals – spielen personenbezogene Daten regelmäßig eine zentrale Rolle. Kunden- und Vertragsdaten, CRM-Systeme oder Nutzerdaten können den Unternehmenswert maßgeblich beeinflussen.
Für den Insolvenzverwalter folgt daraus die Pflicht, relevante Datenbestände zu identifizieren, rechtlich einzuordnen und ihren möglichen wirtschaftlichen Wert sachgerecht zu beurteilen.
Die ordnungsgemäße Verwaltung der Insolvenzmasse ist eine zentrale Pflicht des Insolvenzverwalters. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, kann er gemäß § 60 InsO persönlich haften. Dies kann auch im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten gelten.
Haftungsrisiken können insbesondere dann entstehen, wenn Daten
– nicht als potenziell werthaltiger Bestandteil der Insolvenzmasse erkannt werden,
– ohne ausreichende datenschutzrechtliche Prüfung verwertet oder übertragen werden oder
– trotz rechtlicher und wirtschaftlicher Verwertbarkeit unberücksichtigt bleiben.
Gerade bei komplexen Datenbeständen oder datengetriebenen Geschäftsmodellen kann es erforderlich sein, externe datenschutzrechtliche Expertise einzubeziehen, um belastbare Entscheidungsgrundlagen zu schaffen und Haftungsrisiken wirksam zu minimieren.
Wir von der Kanzlei Krüger bieten eine umfassende Beratung im Bereich Datenschutz an. Insbesondere im Rahmen von Insolvenzverfahren unterstützen wir Insolvenzverwalter bei der Bewertung der Insolvenzmasse durch fundierte datenschutzrechtliche Gutachten. Die rechtliche Einordnung und Bewertung vorhandener Datenbestände – insbesondere von Kunden- und Nutzerdaten – kann entscheidenden Einfluss auf deren wirtschaftlichen Wert und die Verwertungsstrategie haben.
Mit unserer Expertise sichern wir eine datenschutzkonforme und zugleich wirtschaftlich tragfähige Aufarbeitung von Datenbeständen.
Sprechen Sie uns gerne an.
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